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Richtlinien der Mittelvergabe 

Die Durchführung thematisch und zeitlich begrenzter Forschungsvorhaben unterstützt die Hans und Gertie Fischer-Stiftung nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Stiftungserträge. 


Anträge können jederzeit gestellt werden. Sie sind per E-Mail beim Vorstand einzureichen. 


Fördermittel (Personalmittel, Beschaffung von Geräten oder Arbeitsmaterial) werden ausschließlich für Forschungsvorhaben der Herz-Kreislauf-Forschung bereitgestellt. 


Eine Doppelförderung ist grundsätzlich ausgeschlossen.


Anträge werden nur im Rahmen der dargelegten Förderinitiative bearbeitet. Sie sollen so abgefasst sein, dass sie der Stiftung und den von ihr zugezogenen Gutachtern ein verständliches und für die Prüfung ausreichendes Bild des geplanten Vorhabens vermitteln. 


Die Stiftung wahrt bezüglich der Begutachtung strikte Vertraulichkeit. 


Das Kuratorium entscheidet über die Anträge in Sitzungen.


Die Stiftung unterliegt nicht dem Gleichbehandlungsgebot. Ablehnende Bescheide werden nicht begründet. 


Die von der Stiftung bewilligten Mittel sind nicht an das Kalenderjahr gebunden. 


Die Stiftung finanziert keine Vorhaben, deren Zielsetzung und Mittelbedarf nicht festliegen. Die zur Verfügung gestellten Mittel sind über ein Anderkonto zu führen.


Der Antragszeitraum soll zwei Jahre nicht überschreiten.


Die Fördermittel dürfen nicht den/die Unterhaltsträger entlasten. 

 

Der Antragsteller verpflichtet sich mit seiner Unterschrift zur Einhaltung des von ihm eingereichten Finanzplans. Der Antragsteller muss sicherstellen, dass die der Wissenschaftsförderung dienenden Mittel wirtschaftlich und ordnungsgemäß verwendet werden. 


Die genehmigten Fördermittel können in Teilbeträgen nach Bedarf abgerufen werden. Der Bewilligungsempfänger kann aus den bereitgestellten Mitteln nur solche Ausgaben bestreiten, die durch die im Antrag konkret festgelegte Zweckbestimmung gedeckt sind. 


Abweichungen vom Finanzplan setzen in jedem Fall eine Einverständniserklärung des Kuratoriums voraus. 


Es ist ein Abschluss-  und ein Ergebnisbericht dem Kuratorium nach Ablauf von zwei Jahren vorzulegen. Wird dieser Bericht auch nach einer Fristsetzung nicht vorgelegt, so kann dies zum Widerruf der bewilligten Mittel führen. Der Antragsteller haftet dann für die Rückzahlung.


Zu den Bewilligungsgrundsätzen der Stiftung gehört, dass ein rechnerischer Nachweis über die Verwendung der Mittel mit Abschluss des Vorhabens unaufgefordert vorgelegt wird. 


Bei klinischen Studien muss sich der Antragsteller an die Richtlinien der GCP (Good Clinical Practice) orientieren. Das GCP-Handbuch bestimmt den Umgang mit den Ethikkommissionen der Universitäten und Ärztekammern. 


In den Veröffentlichungen, die im Zusammenhang mit den geförderten Vorhaben entstanden sind, muss der Hinweis auf die Herkunft der Forschungsmittel erkennbar sein. Ein Belegexemplar ist der Stiftung zur Verfügung zu stellen. 


Die Stiftung erwartet nach Ablauf eines Jahres einen schriftlichen Zwischenbericht, es sei denn, der Antragsteller wird zur mündlichen Berichterstattung gebeten. 


Wenn eine Arbeit, die durch die Hans und Gertie Fischer-Stiftung gefördert wurde, zu einer Patentanmeldung und schließlich zu einem wirtschaftlichen Erfolg führen sollte, ist der eingesetzte Förderbetrag in Abstimmung mit dem Kuratorium zu erstatten.


Die Stiftung kann die Bewilligung zurücknehmen, wenn die Fördermittel innerhalb des beantragten Zeitraumes nicht abgerufen werden.


Die Stiftung behält sich den Widerruf der Bewilligung und die Rückforderung gezahlter Fördermittel vor, wenn Bewilligungsgrundsätze nicht beachtet werden.

 

Die Stiftung behält sich vor, die Förderung eines Vorhabens aus wichtigem Grund einzustellen. 


Der Bewilligungsempfänger ist verantwortlich für die Einhaltung einschlägiger gesetzlicher Bestimmungen, behördlicher Anordnungen und von Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften (auch in Betriebsanleitungen für Geräte). Er verpflichtet sich, Regeln und Konventionen einzuhalten, die in bestimmten Forschungsgebieten gelten oder als wissenschaftlicher Standard angesehen werden. 


Die Stiftung steht nicht für Schäden ein, die aus der Durchführung des geförderten Vorhabens entstehen. 


Essen, den 30.09.2020
- Der Vorstand -

 

 


Ich erkläre mich mit den vorliegenden Richtlinien im Rahmen meines an die Stiftung gestellten Forschungsantrags einverstanden. Sie sind für mich verpflichtend.

 

 

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Datum/Unterschrift des Bewilligungsempfängers

 

 

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